Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht
Sie möchten endlich Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausfüllen?
- Wie muß Ihre Patientenverfügung aussehen?
- Welche neuen gesetzlichen Regelungen gelten?
- Gilt Ihre alte Patientenverfügung noch?
- Wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille
- bei schwerster Krankheit und Einwilligungsunfähigkeit
- befolgt wird?
Wir beraten Sie gerne, damit Sie eine individuell abgestimmte und praxistaugliche Vorsorge treffen können.
Diese spezielle Sprechstunde erfolgt nach Vereinbarung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.